AGB

Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen


Allgemeines:
Für den Geschäftsverkehr zwischen der Biomedis und ihren Kunden gelten ausschliesslich die nachstehenden Lieferbedingungen. Sie gehen anders lautenden Konditionen oder Bedingungen, die der Besteller an die Biomedis übermittelt hat, in jedem Falle vor.
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Bestellungen, schriftlich oder auch mündlich, Lieferungen und sonstige Leistungen, die Biomedis erbringt oder zu erbringen hat. E-Mail Bestellungen gelten als schriftlich abgegeben.

Angebote und Preise:
Angebote und Preise der Biomedis sind grundsätzlich unverbindlich, solange nichts anderes erklärt wird.
Preisänderungen werden jeweils im Voraus bei allfälligen Änderungen in angemessener Zeit vorangekündigt.

Lieferung - Zahlung – Eigentumsvorbehalt – Verpackung - Lieferverzug:
Die Lieferung erfolgt in der Regel ab Lager Biomedis in Balzers in FL auf Kosten und Gefahr des Bestellers, kann aber auch aus einem Aussenlager der Biomedis erfolgen.
Die Zahlung hat, wenn nichts anderes vereinbart wurde, immer im Voraus zu erfolgen. Bei anders vereinbarter Zahlung aber in jedem Falle spätestens innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung und Erhalt der Ware.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Biomedis, wobei dies der Käufer in seinen Geschäftsbüchern auch so auszuweisen hat. Eine Abtretung ohne schriftliche Erlaubnis an Dritte ist nicht gestattet.
Die Lieferung erfolgt jeweils auf Paletten oder Grossverpackung. Die Auslieferung an den End-Kunden inkl. Verpackung – Handling - Transportkosten ist Sache des Kunden.
Sollte Biomedis mit einer Lieferung selbst in Verzug geraten, ist eine Nachfrist von 14 Tagen zu gewähren. Schadenersatz ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Beanstandungen  -  Garantie und Rückgabe:
Beanstandungen über die Lieferung sind innerhalb von 5 Werktagen schriftlich detailliert mitzuteilen. Das Recht für eine begründete Rückgabe beschränkt sich auf 2 Wochen nach Entgegennahme der Ware.
Für Schäden aus mangelhafter, ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung, durch natürliche Abnutzung, durch Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, wie Reinigungsmittel, wird jegliche Garantie oder auch Gewährleistung abgelehnt.  
Die Garantie auf Geräte beträgt 24 Monate ab Verkaufsdatum. Verbrauchszubehör und Applikatoren sind ausgenommen. Alle Garantieansprüche sind mit den von Biomedis vorgegebenen Garantieformulare für jeden einzelnen Artikel geltend zu machen. Diese müssen vollständig ausgefüllt sein, ansonsten kein Garantieanspruch besteht. Verpackungen, Transportgebühren, Handling, sowie alle damit zusammen hängenden Arbeits-Leistungen und der Austausch der Artikel gehen zu Lasten des Käufers;  Biomedis stellt oder ersetzt kostenlos die notwendigen Teile.

Technische Angaben/Zulassungen:
Die Herausgabe technischer Angaben an den Kunden beschränkt sich auf die Angaben in der Bedienungsanleitung. Es können jederzeit technische Änderungen im Zuge der Weiterentwicklung erfolgen, ein Anspruch auf Nachrüstung besteht nicht. Biomedis ist nicht der Produzent der Produkte, sondern der Hersteller.
Der Käufer ist verpflichtet, die Medizinprodukte- Richtlinien- und Gesetze beim Verkauf an die Endkunden in den jeweiligen Ländern zu beachten und einzuhalten. Die Biomedis liefert alle Geräte nach den CE-Normen an den Kunden und - speziell gekennzeichnete Geräte - auch nach UL-Normen. Andere länderspezifische Zulassungen oder die Befolgung spezieller Bewilligungsanforderungen der Behörden sind Sache des Käufers.

Verfügbarkeit / Lieferhindernis mit Verzug:
Die Bestellungen haben im Minimum 4 Monate im Voraus zu erfolgen, ansonsten  kann keine Verfügbarkeit garantiert werden. Sollte sich nach Bestellungseingang herausstellen, dass das bestellte Produkt aufgrund von Gründen, die Biomedis nicht zu verantworten hat, nicht innerhalb der von uns angegebenen Frist geliefert werden kann, verlängert sich die Frist bis zum Wegfall des Hindernisses und der notwendigen Einbauzeit. Eine Beispiel hierfür ist die mangelnde Verfügbarkeit von Bauteilen aufgrund von Kündigungen oder Produktionseinstellungen von Lieferanten der Biomedis.

Haftung:
Biomedis übernimmt keine Haftung welcher Art auch immer, die auf einer Pflichtverletzung des Kunden gründen, insbesondere falls die jeweiligen Landes – und / oder Medizinproduktgesetze missachtet werden. Biomedis haftet nur bei grobfahrlässigem Verschulden wesentlicher Vertragserfüllungspflichten in der Funktion als Lieferant bezüglich der Bauteile und Funktion (Funktionieren und Funktionalität).

Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Der Gerichtsstand ist in jedem Falle das Landgericht des Fürstentum Liechtensteins in LI-9490 Vaduz.
Biomedis ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnort oder Geschäftssitz zu belangen.
Es gilt Liechtensteinisches Recht.

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’s oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, im Übrigen ist  auch hier der Grundsatz von Treu und Glauben zu beachten.


März 2008/ 02 FB  Biomedis International AG, LI-9496 Balzers